Rechtliche Grundlage zur Nutzung von Abbildungen

Bei Abbildungen von Werken gibt es vor allem zwei rechtliche Normen: das Urheberrecht und das Bildrecht. Die Urheber*innen der Kunstwerke sind in unserem Fall die Künstler der Brücke. Wird ein Werk fotografisch reproduziert, entstehen Bildrechte, die bei den Fotograf*innen liegen.

Werke sind frei von Urheberrechten, wenn ihre Urheber*innen vor mindesten 70 Jahren verstorben sind. Das Brücke-Museum macht diese Werke öffentlich zugänglich und hat sie mit der Creative Commons-Lizenz CC-BY-SA 4.0 versehen. Diese Abbildungen können Sie frei verwenden, ohne bei uns um Erlaubnis zu bitten. Sie dürfen sie herunterladen, teilen, kopieren, verbreiten, nutzen – für Forschung, Lehre, Publikation und auch für kommerzielle Zwecke. Sie dürfen sie bearbeiten, verändern – unter folgenden Bedingungen: Nennen Sie (1) das Brücke-Museum, (2) den Namen des Künstlers, (3) den Link zur Lizenz CC-BY-SA 4.0, sowie (4) Angaben dazu, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die Weitergabe der Inhalte darf nur unter gleichen Bedingungen erfolgen. Das bedeutet, wenn Sie das Material verändern oder direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten, ohne diese durch Klauseln oder technische Verfahren weiter einzuschränken.

Künstler*innen, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, sind dagegen nicht rechtefrei. Diese Rechte haben wir recherchiert und geklärt, um sie in unsere Sammlung Online aufnehmen zu können. In einigen Fällen übertragen die Urheber*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte an die VG Bild-Kunst in Bonn (wie bei Erich Heckel und Max Kaus). Mit VG Bild-Kunst Bonn erfolgt dann die Abstimmung der Verwendung und gegebenenfalls wird die kostenpflichtige Genehmigung erteilt. Die Angaben zu den Rechteinhaber*innen finden Sie jeweils neben den Abbildungen.

Diese Abbildungen dürfen nur nach vorheriger Anfrage bei und Genehmigung durch das Brücke-Museum genutzt werden. Senden Sie Ihre Anfrage dafür an das Brücke-Museum. Diese Reproduktionsgenehmigung gilt nur für das zur Verfügung gestellte Foto, die Urheberrechte müssen Sie bei den genannten Rechteinhaber*innen separat anfragen.