Nutzung von urheberrechtlich geschützten Abbildungen

Bei Abbildungen von Werken gibt es vor allem zwei rechtliche Normen: das Urheberrecht und das Bildrecht. Die Urheber*innen der Kunstwerke sind im Fall des Brücke-Museums die Künstler der Brücke. Wird ein Werk fotografisch reproduziert, entstehen Bildrechte, die bei den Fotograf*innen liegen.

Werke von Künstler*innen, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, können nicht rechtefrei verwendet werden. Die Rechte dieser Werke haben wir recherchiert und geklärt, um sie in unsere Sammlung Online aufnehmen zu können. In einigen Fällen übertragen die Urheber*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte an die VG Bild-Kunst in Bonn (wie bei Erich Heckel und Max Kaus). Mit VG Bild-Kunst Bonn erfolgt dann die Abstimmung der Verwendung und gegebenenfalls wird die kostenpflichtige Genehmigung erteilt. Die Angaben zu den Rechteinhaber*innen finden Sie jeweils neben den Abbildungen.

Diese Abbildungen dürfen nur nach vorheriger Anfrage bei und Genehmigung durch das Brücke-Museum genutzt werden. Senden Sie Ihre Anfrage dafür an das Brücke-Museum. Diese Reproduktionsgenehmigung gilt nur für das zur Verfügung gestellte Foto, die Urheberrechte müssen Sie bei den genannten Rechteinhaber*innen separat anfragen.